Zertifizierter Sachverständiger · DIN EN ISO/IEC 17024

Kaufpreis­aufteilung —
bis zu 9.000 € mehr
Steuerersparnis pro Jahr

Das BMF-Tool zur Kaufpreisaufteilung benachteiligt Sie systematisch. Als zertifizierter Sachverständiger befülle ich es mit den objektspezifischen Daten Ihrer Immobilie — das Ergebnis: ein höherer Gebäudeanteil, der vom Finanzamt direkt anerkannt wird.

+35%
Ø mehr Gebäudeanteil
vs. Standard-Aufteilung
48h
Bearbeitungszeit
nach Auftragserteilung
100%
Honorar steuerlich
absetzbar
Ronny Kreher – Zertifizierter Sachverständiger für Kaufpreisaufteilung
Ronny Kreher
Zert. Sachverständiger · DIAZert · DIN EN ISO/IEC 17024
Ronny Kreher – Sachverständiger für Kaufpreisaufteilung
13+
Jahre
Erfahrung

Ronny Kreher —
Sachverständiger für Kaufpreisaufteilung

Mein Name ist Ronny Kreher. Seit mehr als 13 Jahren bin ich als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien tätig. Mein Spezialgebiet: die optimierte Kaufpreisaufteilung für Vermieter und Immobilieninvestoren.

Ich befülle das offizielle BMF-Tool zur Kaufpreisaufteilung mit den objektspezifischen Sachverständigen-Daten Ihrer Immobilie — Lage, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen. Das Ergebnis spiegelt die tatsächlichen Besonderheiten Ihres Objekts wider und wird vom Finanzamt direkt und unkompliziert anerkannt, weil es das eigene Tool des Finanzamts nutzt.

2025 wurde ich mit dem Excellent Award für meinen Vortrag „Steuern sparen mit Immobilien" ausgezeichnet. Mitglied des Arbeitskreises Immobilienwirtschaft der IHK Dresden und im Bundesverband der Sachverständigen.

🏅 DIAZert · DIN EN ISO/IEC 17024
🏛️ EIPOS Sachverständiger
🎓 Immobilienfachwirt IHK
🏆 Excellent Award 2025
🤝 IHK Dresden · BVS
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Das BMF-Tool liefert pauschale Werte — auf Ihre Kosten

Beim Immobilienkauf gibt es meist nur einen Gesamtkaufpreis — ohne Trennung zwischen Grundstück und Gebäude. Das Finanzamt nimmt das BMF-Excel-Tool und berechnet eine pauschale Aufteilung, die die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie völlig ignoriert.

Das Ergebnis: ein zu hoher Bodenanteil, ein zu niedriger Gebäudeanteil — und damit eine viel zu geringe AfA-Abschreibung über die gesamte Haltedauer.

Die Lösung: Dasselbe BMF-Tool — aber mit den richtigen, objektspezifischen Sachverständigen-Daten befüllt.

⚠ Was das Finanzamt bei der Standard-Aufteilung ignoriert

Besonderheiten, die Ihren Gebäudeanteil erhöhen

  • Individuelle Lage und Mikrolage des Grundstücks
  • Baujahr, Bauweise und tatsächlicher Gebäudezustand
  • Durchgeführte Modernisierungen und Sanierungen
  • Ausstattungsmerkmale und Besonderheiten des Objekts
  • Aktuelle Bodenrichtwerte des lokalen Gutachterausschusses

In vier Schritten zu mehr AfA-Potenzial

Unkompliziert, digital und vom Finanzamt direkt anerkannt — weil wir das offizielle BMF-Tool nutzen.

01

Kostenlose Ersteinschätzung

Objektdaten mitteilen — ich prüfe persönlich, wie viel Optimierungspotenzial Ihre Immobilie hat. Antwort in unter 24 Stunden.

02

Unterlagen einreichen

Kaufvertrag, Grundriss und Objektinfos digital übermitteln — kein Postweg, kein Ortstermin nötig.

03

BMF-Tool sachverständig befüllen

Ich erfasse alle objektspezifischen Daten und trage sie sachverständig in das offizielle BMF-Excel-Tool ein — mit dem Ergebnis, das die Besonderheiten Ihrer Immobilie korrekt abbildet.

04

Direkte Anerkennung

Das ausgefüllte BMF-Tool mit Sachverständigen-Dokumentation beim Finanzamt einreichen — unkomplizierte Anerkennung, weil das eigene Tool des Finanzamts genutzt wird.

Warum diese Methode der klügste Weg ist

Finanzamt erkennt es direkt an

Da das offizielle BMF-Tool genutzt wird, gibt es keine Diskussionen — das Finanzamt verwendet dasselbe Instrument und kann das Ergebnis kaum ablehnen.

📈

Deutlich höherer Gebäudeanteil

Durch die sachverständige Befüllung mit Ihren Objektdaten steigt der Gebäudeanteil im Schnitt um 25–40 Prozentpunkte gegenüber der pauschalen Standard-Aufteilung.

Schnell & unkompliziert

Kein aufwändiges Gutachten, keine langen Wartezeiten. Durch den standardisierten Prozess erhalten Sie das Ergebnis in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

⏱️

Auch nachträglich möglich

Noch kein zu hoher Bodenanteil korrigiert? Für alle offenen Steuerjahre kann die Kaufpreisaufteilung rückwirkend angepasst werden.

💰

Honorar steuerlich absetzbar

Das Honorar für die sachverständige Kaufpreisaufteilung ist als Werbungskosten vollständig absetzbar — und amortisiert sich meist im ersten Jahr.

📋

Vor dem Notartermin: Königsweg

Bereits vor Beurkundung die Aufteilung mit sachverständigen Daten festlegen — dann ist sie direkt im Kaufvertrag verankert und sofort wirksam.

Zertifizierungen & Qualitätsstandards

🏅
DIN EN ISO/IEC 17024
🏛️
DAkkS akkreditiert
📜
EIPOS Sachverständiger
⚖️
Offizielles BMF-Tool
🏆
Excellent Award 2025
🗺️
Bundesweit tätig

Was unsere Mandanten sagen

★★★★★

„Ich hatte keine Ahnung, dass die Standard-Aufteilung des Finanzamts so weit daneben liegt. Ronny Kreher hat das BMF-Tool mit meinen Objektdaten befüllt — Gebäudeanteil von 52% auf 79%. Das sind über 7.500 € mehr Abschreibung pro Jahr."

👤
Thomas K.
Mehrfamilienhaus Hamburg
★★★★★

„Das Finanzamt hat die Aufteilung sofort akzeptiert — ohne Rückfragen. Weil das eigene BMF-Tool genutzt wurde, gab es überhaupt keine Diskussion. Drei offene Steuerjahre korrigiert, über 18.000 € zurückbekommen."

👤
Sabine M.
Immobilien-Investorin, München
★★★★★

„Als Steuerberater empfehle ich diese Methode allen Mandanten mit Vermietungsobjekten. Die sachverständige Befüllung des BMF-Tools ist der smarteste Weg — schnell, anerkannt, und das Ergebnis überzeugt."

👤
Dr. Frank R.
Steuerberater, Frankfurt

Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung

Alle wichtigen Antworten auf einen Blick.

Nein — ich erstelle kein klassisches Verkehrswertgutachten. Stattdessen erfasse ich als zertifizierter Sachverständiger alle objektspezifischen Daten Ihrer Immobilie (Lage, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen, lokale Bodenrichtwerte) und befülle damit das offizielle BMF-Excel-Tool zur Kaufpreisaufteilung. Das Ergebnis bildet die tatsächlichen Besonderheiten Ihres Objekts ab — und wird vom Finanzamt direkt anerkannt, weil es das eigene Tool nutzt.

Weil dasselbe Tool verwendet wird, das auch das Finanzamt selbst nutzt. Der entscheidende Unterschied: Statt pauschaler Standardwerte werden objektspezifische Sachverständigen-Daten eingetragen. Das Finanzamt kann das Ergebnis des eigenen Tools kaum in Frage stellen — es gibt keine Grundlage für eine Ablehnung.

Immer dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten und die Standard-Aufteilung des Finanzamts zu einem zu hohen Bodenanteil führt. Als Faustregel: Ab einem Kaufpreis von ca. 150.000 € ist eine Optimierung nahezu immer wirtschaftlich sinnvoll — besonders in Städten mit hohen Bodenrichtwerten.

Ja. Die ursprüngliche Kaufpreisaufteilung ist kein Grundlagenbescheid und entfaltet keine Bindungswirkung für Folgejahre. Für alle noch offenen Steuerjahre (in der Regel bis zu 4 Jahre rückwirkend) kann eine korrigierte AfA-Bemessungsgrundlage geltend gemacht werden.

Das Honorar richtet sich nach dem Kaufpreis und Objekttyp der Immobilie. Es ist deutlich günstiger als ein klassisches Vollgutachten — und als Werbungskosten vollständig steuerlich absetzbar. Die Investition amortisiert sich durch die jährliche Steuerersparnis meist bereits im ersten Jahr.

In der Regel: notarieller Kaufvertrag, Grundriss, Informationen über Baujahr, Modernisierungen und Ausstattung. Alles digital übermittelbar — kein Ortstermin, kein Postweg erforderlich.

Ronny Kreher
Ronny Kreher
Zert. Sachverständiger · DIAZert · DIN EN ISO/IEC 17024
Beantwortet persönlich innerhalb 24h

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Teilen Sie mir Ihre Objektdaten mit — ich prüfe kostenlos und persönlich, wie viel Optimierungspotenzial Ihre Kaufpreisaufteilung hat. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

  • 100% kostenlos & unverbindlich
  • Persönliche Antwort von Ronny Kreher
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Bundesweit — vollständig digital
  • Honorar steuerlich absetzbar

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