Kaufpreisaufteilung Stuttgart: Sachverständige Befüllung des BMF-Tools mit Ihren Objektdaten. Ø 7.200 € Steuerersparnis/Jahr. Direkt vom Finanzamt anerkannt. Kostenlose Ersteinschätzung.
Sie haben eine Immobilie in Stuttgart erworben oder planen den Kauf? Dann sollten Sie die Kaufpreisaufteilung nicht dem Finanzamt überlassen. Als Landeshauptstadt Baden-Württembergs mit 635.000 Einwohnern und sehr hohen Bodenrichtwerten ist Stuttgart ein Markt, in dem die pauschale Standard-Aufteilung des Finanzamts besonders häufig zu einem unrealistisch hohen Bodenanteil führt — und damit zu einer viel zu geringen Abschreibung für Sie als Vermieter.
Stuttgart und die Metropolregion zählen zu den teuersten Immobilienlagen Deutschlands. Die pauschale Standardaufteilung bildet die lokale Marktdynamik kaum ab — mit den richtigen Objektdaten im BMF-Tool erzielen wir deutlich bessere Ergebnisse.
In Stuttgart erzielen wir im Durchschnitt eine Steuerersparnis von 7.200 € pro Jahr gegenüber der Standard-Aufteilung des Finanzamts. Über eine typische Haltedauer von 50 Jahren ergibt das ein Gesamtpotenzial von bis zu 360,000 €.
Wir erstellen kein aufwändiges klassisches Gutachten. Stattdessen erfassen wir als zertifizierte Sachverständige alle objektspezifischen Daten Ihrer Immobilie in Stuttgart — Mikrolage, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen, aktuelle Bodenrichtwerte des lokalen Gutachterausschusses — und tragen diese sachverständig in das offizielle BMF-Excel-Tool zur Kaufpreisaufteilung ein.
Das Ergebnis wird vom Finanzamt Stuttgart direkt und unkompliziert anerkannt — weil das eigene Tool des Finanzamts verwendet wird, nur mit den richtigen, objektspezifischen Daten statt pauschaler Standardwerte.
Weil dasselbe BMF-Tool verwendet wird, das auch das Finanzamt nutzt. Der entscheidende Unterschied: Statt pauschaler Standardwerte werden objektspezifische Sachverständigen-Daten eingetragen. Das Finanzamt kann das Ergebnis des eigenen Tools kaum in Frage stellen.
Ja. Die ursprüngliche Kaufpreisaufteilung ist kein Grundlagenbescheid und entfaltet keine Bindungswirkung. Für alle noch offenen Steuerjahre kann eine korrigierte AfA-Bemessungsgrundlage geltend gemacht werden — auch rückwirkend.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung für Ihre Immobilie in Stuttgart anfordern: Teilen Sie uns Ihre Objektdaten mit — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer unverbindlichen Einschätzung, wie viel Optimierungspotenzial Ihre Kaufpreisaufteilung in Stuttgart hat.